AGB
E. Wühr Kunststofftechnik GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch Vertragsabschluss als anerkannt gelten, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Abweichungen in den Briefen, Aufträgen etc. der Käufer gegenüber dem Inhalt unserer Briefe, den Preisen und Bedingungen unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Verkaufsbedingungen sind für uns nicht bindend und müssen nicht berücksichtigt werden, wenn nicht ausdrücklich auf jede Abweichung hingewiesen wurde und wir unser Einverständnis damit schriftlich erklärt haben. Insbesondere sind Geschäftsbedingungen des Käufers, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn vom Käufer darauf Bezug genommen wird und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Abzug auf das in den Rechnungen benannte Konto zu überweisen.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer erwachsenden Forderungen verbleibt uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren.
4. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Hilgertshausen. München ist als Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
5. Versand
Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Versicherung der Sendung ist Sache des Bestellers.
6. Beanstandungen
wegen Gewicht, Maßabweichungen, Beschaffenheit, Beschädigungen etc. der Ware müssen unverzüglich, innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Sendung erfolgen, widrigenfalls sie keine Berücksichtigung mehr finden können.
7. Gewähr
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, deren Brauchbarkeit innerhalb von 12 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Mitteilung der Rüge, diese ist uns unverzüglich mitzuteilen.
Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren sowie die beanstandete Ware auf Wunsch zu Prüfungszwecken zu übergeben. Wird uns dies verweigert, sind wir nur insoweit von der Gewährleistung befreit.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Besteller oder von Dritten bauliche Veränderungen oder Instandhaltungsarbeiten vorgenommen so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
Anderweitige Ansprüche des Käufers insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz aller Art ist ausgeschlossen.
8. Lieferfristen
Von uns angegebene Liefertermine stellen lediglich einen Richtwert dar. Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich als festen Liefertermin (Fixtermin) schriftlich zugesagt haben.
Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikation bzw. erforderlichen Änderungen voraus.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit / verspätete Lieferung von Leistungen / Material), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitteilen. Sind Leistungen / Material auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
9. Angebote und Preise
sind stets freibleibend und unverbindlich. In dem jeweiligen Angebot nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind sämtliche zusätzliche Leistungen von uns, die durch nachträgliche Änderungen des Auftrages wie z. B. geänderte Skizzen, technische Zeichnungen, Materialien etc. entstehen. Wenn nicht anders vereinbart werden derartige gesonderte Leistungen auf der Basis von Einheitspreisen ermittelt. Diese verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk, ausschließlich Verpackung, Verladekosten und Transportversicherung.
10. Gewichte und Maße
in Tabellen oder sonst irgendwo angegeben, sind nur als annähernd zu betrachten und es wird keine Garantie für deren genaue Einhaltung eben so wenig für genaue Einhaltung der vorgeschriebenen Stärken übernommen.
11. Beratung, Garantie, Produktangaben
Die Beratung über spezifische Anwendungsfälle unserer Produkte, insbesondere die geeignete Materialauswahl, stellt lediglich eine unverbindliche Empfehlung dar, für die wir keine Haftung in Form von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen übernehmen. Die Beständigkeit unserer Produkte bei aggressiven Medien hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab (z. B. Konzentrationsverhältnis des Mediums, Temperatur, Umgebung etc.), die in unserer Beratung nicht alle Berücksichtigung finden können. Die Eignung unserer Produkte ist deshalb im Einzelfall unter Praxisbedingungen zu prüfen, ggf. versuchsweise einzubauen, und liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden.
12. Datenschutz, Modelle, technische Unterlagen
Wir behalten uns an unseren Modellen, Plänen, technischen Unterlagen und Zeichnungen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Gegenstände und Unterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
An uns übermittelte Daten werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert.
13. Rücknahme
Warenrücksendungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen. Alle mit der Rücksendung verbundenen Risiken und Kosten gehen zu Lasten des Absenders. Es können nur Waren in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand gutgeschrieben werden. Es werden mind. 25 % Kostenanteile vom Warenwert an der Gutschrift abgesetzt. Armaturen, Rohrleitungen, Zubehör, Sonderanfertigungen sowie Formstücke, die nur auf Bestellung gefertigt wurden, sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
14. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Stand 25-06-2026